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Gute Nachrichten für alle, die mit den Suchergebnissen zu Ihrem Namen unzufrieden sind oder sogar um Ihre Online-Reputation fürchten: Laut Urteil des EuGH von Mitte Mai 2014, müssen Suchmaschinenbetreiber wie Google, Yahoo, etc., unerwünschte Ergebnisse auf Wunsch von Betroffenen löschen.

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