Die Grenzen zwischen analoger und digitaler Welt verschwimmen vor allem im Marketing immer mehr, wer daher neben den klassischen Marketing-Agenden eine Unternehmens-Website und Social Media-Kanäle verwaltet, sollte sich dringend mit Suchmaschinen-Optimierung (SEO) auseinandersetzen.
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In vielen Kulturkreisen ist ein Körperkontakt bei der Begrüßung verpönt. In Asien zum Beispiel werden die Handinnenflächen an die Brust gepresst und der Kopf ehrfürchtig gebeugt. Ganz anders wie in Neuseeland, wo sich die Maori, die Ureinwohner der Insel, nach wie vor an das traditionelle Begrüßungsritual halten, sich eng umarmen und ihre Nasen aneinanderpressen. In den meisten islamischen Kulturkreisen „busserln“ sich die Männer gegenseitig eng umschlungen ab, während die körperliche Berührung bei der Begrüßung zwischen Mann und Frau absolut tabu ist.
Dürfen Rechtsanwälte und Ärzte uneingeschränkt für sich werben? Nein lautet die schnelle Antwort, beide Berufsgruppen haben bestimmte Maßstäbe zulässiger Werbung einzuhalten. Welche Maßstäbe das sind, soll nun wie folgt dargestellt werden:
Gute Nachrichten für alle, die mit den Suchergebnissen zu Ihrem Namen unzufrieden sind oder sogar um Ihre Online-Reputation fürchten: Laut Urteil des EuGH von Mitte Mai 2014, müssen Suchmaschinenbetreiber wie Google, Yahoo, etc., unerwünschte Ergebnisse auf Wunsch von Betroffenen löschen.