Dürfen Rechtsanwälte und Ärzte uneingeschränkt für sich werben? Nein lautet die schnelle Antwort, beide Berufsgruppen haben bestimmte Maßstäbe zulässiger Werbung einzuhalten. Welche Maßstäbe das sind, soll nun wie folgt dargestellt werden:
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Das Smartphone vereint immer mehr Tools und Medien in einem Gerät und ermöglicht uns bei Bedarf, 24h am Tag und 7 Tage die Woche erreichbar zu sein.
Für die einen zum Segen, da sie immer erreichbar sein wollen und ihre Kinder, Partner, MitarbeiterInnen, Eltern usw. jederzeit erreichen könnten (sofern der potenzielle Kommunikationspartner mitspielt). Für die anderen ein Fluch, weil der Druck, permanent erreichbar zu sein, immer größer wird.