Gute Nachrichten für alle, die mit den Suchergebnissen zu Ihrem Namen unzufrieden sind oder sogar um Ihre Online-Reputation fürchten: Laut Urteil des EuGH von Mitte Mai 2014, müssen Suchmaschinenbetreiber wie Google, Yahoo, etc., unerwünschte Ergebnisse auf Wunsch von Betroffenen löschen.
Bitte löschen…
EU-Bürger können ab sofort verlangen, dass Links nicht mehr anzeigt werden, wenn die Inhalte ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Lehnt der Suchmaschinenbetreiber die Anfrage ab, kann der Antragsteller die zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten oder sogar klagen.
Google hat als Konsequenz bereits ein entsprechendes Formular zum Download bereitgestellt. Einfach wird es für Betroffene allerdings trotzdem nicht werden, da der Antrag auf Löschung je Link erstellt werden muss und pro Formular auch ein Legitimationsnachweis mitgeschickt werden muss.
Auch zur Bearbeitungsdauer gibt es keinerlei Angaben – bekannt ist nur, dass seit dem Urteil „Recht auf Vergessenwerden“ Google mit Löschanträgen überhäuft wird.
Löschantrag (GGR Rechtsanwälte)
Rechtliche Tipps zur Löschung: HIER
Quelle: Die Presse, Reuters,