Selbstvermarktung von Rechtsanwälten und Ärzten: Was ist zulässig?
Dürfen Rechtsanwälte und Ärzte uneingeschränkt für sich werben? Nein lautet die schnelle Antwort, beide Berufsgruppen haben bestimmte Maßstäbe zulässiger Werbung einzuhalten. Welche Maßstäbe das sind, soll nun wie folgt dargestellt werden: